Ihre Fragen - unsere Antworten

Sie haben Fragen rund ums Wohnen? Hier haben wir einige Antworten für Sie gesammelt.
Für Ihre Stichwort-Suche können Sie auch unser Suchfeld im Menübereich nutzen.

Ihre Frage konnte nicht beantwortet werden? Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter. Melden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte bei unserem Service-Center: Telefonisch zu den üblichen Öffnungszeiten unter 0821 5044-64700 oder per E-Mail an service@wohnbaugruppe.de.

Wohnungssuche

Wie kann ich mich für eine Wohnung der Wohnbaugruppe Augsburg vormerken lassen?

Sie können ganz bequem online über unsere Immobiliensuche eine Wohnungsanfrage stellen.

Was passiert, nachdem ich meine Wohnungssuche online abgeschickt habe?

Sie erhalten unmittelbar nach Absenden Ihrer Wohnungssuche eine Bestätigung per E-Mail. Ihre Anfrage wird bei uns für 24 Monate gespeichert. Wir kontaktieren Sie, wenn wir eine passende Wohnung für Sie haben. 

Wie lange dauert es, bis ich eine Wohnung bekomme?

Im Moment gibt es im ganzen Stadtgebiet eine hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum und nur wenige verfügbare Wohnungen. Das ist auch bei der Wohnbaugruppe Augsburg der Fall: Nur selten zieht ein Mieter aus, weshalb das Angebot an freien Wohnungen äußerst begrenzt ist. Daher müssen Sie sich auf eine längere Wartezeit einstellen. Diese ist zudem abhängig von den von Ihnen angegebenen Kriterien, z. B. der Lage oder möglichen Miete. Sobald wir ein passendes Wohnungsangebot für Sie haben, melden wir uns bei Ihnen. 

Was ist eine geförderte Wohnung?

Etwa 50 Prozent der Wohnungen der Wohnbaugruppe Augsburg sind gefördert, d. h. diese wurden mit Hilfe staatlicher Förderprogramme errichtet. Das aktuelle Modell für den Neubau heißt „Einkommensorientierte Förderung“ und sieht für Mieter von drei Einkommensstufen einen monatlichen, vom Einkommen abhängigen Zuschuss zur Miete vor. Für die Stufe I, also die niedrigste Einkommensstufe, gilt ein Benennungsrecht durch das Amt für Wohnbauförderung und Wohnen der Stadt Augsburg. Für die Anmietung einer geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.  

Was ist ein Wohnberechtigungsschein und woher bekomme ich diesen?

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zur Anmietung einer geförderten Wohnung. Diesen können Sie über das Amt für Wohnbauförderung und Wohnen der Stadt Augsburg beantragen. Hier erfahren Sie zudem, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Informationen dazu finden Sie hier. Das Antrags-Formular ist hier hinterlegt.

Bitte beachten Sie: Ein Wohnberechtigungsschein ist keine Garantie für eine Wohnung bei der Wohnbaugruppe Augsburg. Aufgrund der hohen Nachfrage haben wir im Moment kaum freie Wohnungen zu vergeben. 

In welchen Stadtteilen bietet die Wohnbaugruppe Augsburg Wohnungen an?

Wir bieten grundsätzlich in allen Stadtteilen Wohnungen an. Am stärksten vertreten sind wir in den Stadtteilen Oberhausen, Kriegshaber, im Hochfeld und im Herrenbach.

Rund ums Mietverhältnis

Wann ist die Mietzahlung fällig?

Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag des Monats zu bezahlen. Um die Mietzahlung für beide Parteien möglichst einfach zu organisieren, wird diese im SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht.

Wie setzt sich die Miete zusammen?

Die Miete setzt sich zusammen aus der Grundmiete sowie den Betriebs- und ggf. Heizkosten. Hierzu zählen u. a. die Kosten für den Hausmeister und die Müllabfuhr. Separat zu zahlen haben Sie die Kosten für Strom, Telefon, Internet und Versicherungen.

Wie werden die Betriebskosten abgerechnet?

Für die Betriebskosten leisten Sie monatliche Vorauszahlungen. Diese werden in Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Kosten angesetzt. Am Ende des Jahres ermittelt die Wohnbaugruppe Augsburg die tatsächlich angefallenen Kosten und legt diese nach einem für alle Mieter einer Wohnanlage gerechten Schlüssel um. Diese Kosten werden dabei Ihren Vorauszahlungen gegenübergestellt. Daraus ergibt sich für Sie eine Rück- bzw. Nachzahlung. Wenn Sie Rückfragen zu Ihrer Abrechnung haben, hilft Ihnen unser Betriebskosten-Team gerne weiter.

Ich habe Schwierigkeiten, die Miete zu zahlen. Was kann ich tun?

Sollte es einmal zu Zahlungsschwierigkeiten kommen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an unsere Ansprechpartner im Mahnwesen. Diese beraten und unterstützen Sie – natürlich vertraulich. Wir versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. Bitte beachten Sie: Bei Nichtzahlung der Miete ist die Wohnbaugruppe Augsburg aufgrund rechtlicher Vorgaben gehalten, das Mietverhältnis zu beenden und gegebenenfalls die Wohnung räumen zu lassen. Die damit verbundenen Mehrkosten für Gericht, Gerichtsvollzieher, Spedition, Reparaturfirmen usw. sind vom Mieter zu tragen.

Darf ich Haustiere halten?

Für Tiere, von denen offensichtlich keine Einflüsse auf die Wohnung und die Nachbarn ausgehen, wie z. B. Vögel oder Hamster, benötigen Sie keine Genehmigung. Bei allen anderen Arten von Haustieren ist eine schriftliche Genehmigung der Wohnbaugruppe Augsburg erforderlich. Anfragen zur Genehmigung eines Haustiers stellen Sie bitte am besten schriftlich.

Wie und wann kündige ich mein Mietverhältnis bei der Wohnbaugruppe Augsburg?

Das Kündigungsdokument muss immer Originalunterschriften aller Mieter enthalten, um wirksam zu sein. Das Dokument kann gerne auf digitalem Weg an die Wohnbaugruppe Augsburg übermittelt werden. Die Kündigungsfrist beginnt erst mit Eingang des Schreibens bei der Wohnbaugruppe Augsburg.

Kann ich selbst einen Nachmieter suchen?

Bei Kündigung Ihrer Wohnung sucht die Wohnbaugruppe Augsburg selbst nach einem Nachmieter in der Datenbank. Sie können hier also keinen eigenen bestimmen. Sollten Sie einen Interessenten an der Hand haben, teilen Sie uns das gerne in Ihrem Kündigungsschreiben mit. Wir prüfen dann, ob die Person(en) bereits in unserem System erfasst ist/sind und für die Wohneinheit in Frage kommt / kommen.

Kann ich einen Parkplatz anmieten?

Wir vermieten in unseren Wohnanlagen Garagen, Tiefgaragenstellplätze und oberirdische Stellplätze. Unseren Gesamtbestand finden Sie hier. Die Nachfrage nach einem Stellplatz ist in vielen Wohnanlagen sehr hoch. Wenn Sie sich auf die Warteliste setzen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Service-Center.

Wohnung

Was kann ich tun, wenn ich Schwierigkeiten mit meinen Nachbarn habe?

Wir empfehlen Ihnen, zunächst selbst das Gespräch mit Ihren Nachbarn zu suchen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, können Sie sich mit Ihrem Anliegen gerne an unser Service-Center wenden.

Wer ist für Reparaturen zuständig?

Für Veränderungen durch die übliche Abnutzung ist die Wohnbaugruppe Augsburg als Vermieterin zuständig. Schäden, die z. B. aufgrund von Unachtsamkeit entstehen, hat dagegen der Mieter zu vertreten. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an unser Service-Center.

Darf ich die Wohnung untervermieten?

Dies wird von uns individuell geprüft. Wenn Sie diesbezüglich eine Anfrage an uns stellen möchten, können Sie dies gerne über unser Service-Center tun.

Was muss ich beim Auszug beachten?

Beim Auszug muss beachtet werden, dass die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand übergeben wird. Das bedeutet, dass der Mieter die Mietsache (rechtzeitig) vollständig geräumt und gesäubert an den Vermieter zurückgibt. Ob die Schönheitsreparaturen vom Mieter vor dem Auszug auszuführen sind, wird in der Regel nach Kündigung im Rahmen einer Vorabnahme in der Wohnung geprüft.

Am besten kümmern Sie sich in jedem Fall rechtzeitig um die Organisation des Umzugs. Falls z. B. ein Sperrmülltermin notwendig ist, sollten Sie mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Monaten rechnen. Bitte entsorgen Sie keinen Hausrat in den Restmülltonnen – diese sind für Abfälle gedacht.