Das Sheridancasino

Der Sheridanpark erinnert durch den Verbleib einzelner historisch bedeutsamer Gebäude an die Geschichte der ehemaligen Kasernenfläche. Eine dieser erhaltenswerten Immobilien ist das ehemalige Offizierscasino.

Interessenbekundungsverfahren Sheridancasino

Im Jahr 2005 erwarb die Stadt Augsburg durch ihre Treuhänderin und Entwicklungsträgerin, die Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH, die Sheridan-Kaserne samt deren Bestandsimmobilien. Mit der Umwandlung des ehemaligen Kasernenareals wurde der Großteil der Gebäude abgebrochen und es entstand ein modernes und bestens erschlossenes Quartier für Wohnen und Arbeiten mit der besonderen „Wohlfühl“-Qualität eines rund 21 ha großen Stadtparks.

Als Bestandteil des sog. Westparks wurde der Sheridanpark mit dem Deutschen Landschaftsarchitekturpreis 2021 ausgezeichnet. Dabei ist der Park als Herzstück des Areals bereits eine kleine Verbeugung vor der Geschichte des Ortes, an die auch durch den Verbleib einzelner historisch bedeutsamer Gebäude erinnert wird. Eine dieser erhaltenswerten Immobilien ist das ehemalige Offizierscasino. Mittels eines Interessensbekundungsverfahrens soll nun eine Markterkundung für dessen Entwicklung erfolgen.

Wir suchen Konzepte

Von besonderem Interesse sind Nutzungskonzepte, welche die drei Bereiche Gastronomie, Tagungs- und Seminarbereich, sowie Hotel abdecken. Aber auch alternative und/oder innovative Nutzungskonzepte sind möglich. Diese müssen sich jedoch im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 270 bewegen, eine öffentliche Nutzung zulassen und aufgrund der naheliegenden Wohnbebauung nicht störend sein. Sie sollten sich dabei an Rahmenparametern, wie einer gastronomischen Nutzung (in einem Teilbereich des Casinos), der Einbeziehung der Freiflächen mit der Verknüpfung zum Park und möglichst öffentlich zugewandten weiteren Nutzungsoptionen orientieren.

Im Ergebnis sollen mit dem Interessensbekundungsverfahren investorenseitige konzeptionelle und wirtschaftliche Rahmenbedingungen eruiert werden, welche eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei der weiteren Entwicklung des Casinos sind. So können Erkenntnisse aus dem Interessensbekundungsverfahren durchaus bei einem etwaigen nachfolgenden Investorenauswahlverfahren beispielsweise zu einer Ergänzung der derzeit vorgesehenen Nutzungskriterien führen.

Ziel dieses Verfahrens ist es nicht, einen konkreten Kaufinteressenten oder ein konkretes Konzept auszuwählen. Im Rahmen des durchgeführten Markterkundungsverfahrens wird keine Vergabe von Leistungen und keine Veräußerung von Flächen erfolgen.

Das Exposé können Sie hier herunterladen

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Impressionen

Download Anlagen

Anlage 1 - Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 270 - Knotenpunkt B 17/Leitershofer Straße

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Anlage 2 - Zeichenerklärung zum Bebauungsplan Nr. 270 - Knotenpunkt B 17/Leitershofer Straße

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Anlage 3 - Textl. Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 270 - Knotenpunkt B 17/Leitershofer Straße

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Anlage 4 - Grundstücksbeschreibung

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Anlage 5 - Planungsrechtliche Situation des Grundstücks und Denkmalschutz

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Anlage 6 - Gebäudebeschreibung

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Anlage 7 - Fotodokumentation Gebäude
Anlage 8 - Grundrisspläne

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Anlage 9 - Erschließungsbeiträge

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Anlage 10 - Kurzübersicht Schadstoffsituation

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Anlage 11 - statische Gebäudeuntersuchung

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Kontakt und Abgabefrist

Die Unterlagen zur Interessensbekundung erbitten wir bis zum 28.02.2023 bei der Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH einzureichen.

Per Post:

Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH
„Interessensbekundungsverfahren Casino“
Rosenaustraße 56
86152 Augsburg

Bei einer schriftlichen Einreichung bitten wir Sie den Unterlagen einen zusätzlichen digitalen Datenträger (USB-Stick) beizulegen.

Per E-Mail:

sheridancasino@wohnbaugruppe.de

Rückfragen können ebenfalls per E-Mail eingereicht werden. Die Fragen werden vertraulich behandelt und zeitnah per E-Mail inter partes beantwortet.