02.01.2023

Das neue Wohngeld plus

Zum 1. Januar 2023 tritt das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Neben einer Aufstockung des Wohngelds um durchschnittlich 190 Euro pro Monat wird auch der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet: Zu den bisher 600.000 Haushalten haben bis zu 1,4 Millionen weitere Anspruch auf Wohngeld (Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen BMWSB). Beim Wohngeld zahlen Bund und Länder über die Kommunen einen Zuschuss zur Miete und unterstützen damit Bürgerinnen und Bürger dabei, die Mietkosten zu tragen.

Eine grobe Orientierung, ob Sie für das Wohngeld berechtigt sind, bietet der Wohngeldrechner des BMWSB.

In Augsburg ist das Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung für das Wohngeld zuständig.

 

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